Wettbewerbsverfahren
Aufgrund langjähriger Erfahrung im Bereich von Ideen-, Realisierungs- und Bauträgerwettbewerben zählt die Verfahrensorganisation von Wettbewerben zu unseren Kernkompetenzen. Diese Verfahrensorganisation beinhaltet insbesondere:
- Beratung des Auslobers
- Erstellung der Wettbewerbsunterlagen
- Vorprüfung der Wettbewerbsbeiträge
- Begleitung der Sitzung des Preisgerichts (Aufbereitung Vorprüfbericht, Protokollführung)
Grundsätzliches zum Vergaberecht und zu Wettbewerben
Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber sind bei der Vergabe von Aufträgen ab definierten Schwellenwerten rechtlich grundsätzlich an die Durchführung von Ausschreibungen und ggf. an die Abhaltung von Wettbewerben gebunden. Neben dieser vergaberechtlichen Vorgabe nutzen aber auch immer mehr Körperschaften und Bauträger die Möglichkeit der Abhaltung von Ideen-, Realisierungs- und Bauträgerwettbewerben auf freiwilliger Basis.
Das Wettbewerbsverfahren bietet dem Auslober dabei die Möglichkeit, im Rahmen seiner jeweiligen Verantwortung in kultureller, sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht das geistige Potential einer Vielzahl qualifizierter Fachleute auszuschöpfen.
Mit der Durchführung eines Wettbewerbes erhält der Auslober aus einem Angebot von eingereichten Wettbewerbsarbeiten durch die Entscheidung eines unabhängigen Preisgerichtes die relativ beste Lösung einer gestellten Wettbewerbsaufgabe und damit einen für die gestellte Aufgabe geeigneten Planer. Dabei übersteigt der geistige und materielle Wert der eingereichten Wettbewerbsarbeiten in der Regel bei weitem den für die Durchführung eines Wettbewerbes erforderlichen Aufwand des Auslobers.
[Vgl. Wettbewerbsstandard Architektur (WSA)]
Der Wettbewerb ist ein in allen Vergabegesetzen und in der ÖNORM A-2050 vorgesehenes Verfahren. Er ermöglicht eine rasche und rechtskonforme Auswahl auf Basis der Qualität der eingereichten Projekte, ohne langwierige und teure Auswahlverfahren mit zweifelhafter Aussagekraft.
Zusätzlich zu den Mitgliedern des Preisgerichtes sind vom Auslober geeignete Fachleute als Vorprüfer zu bestellen und in den Wettbewerbsunterlagen namentlich anzuführen. Sie können nicht zu Preisrichtern bestellt werden.
Das Bauträgerauswahlverfahren stellte bis vor nicht allzu langer Zeit eine Sonderform des Wettbewerbs für geförderte Wohnbauvorhaben in Wien dar und ist ein öffentlich ausgelobtes, nicht anonymes Verfahren. Je nach Art und Umfang der Aufgabenstellung wird dabei ein Wettbewerb als ein- oder mehrstufiges Verfahren ausgelobt.
Verfahrensziel ist die Realisierung sozial nachhaltiger, qualitätsvoller, innovativer und ökologischer Wohnbauten. Dazu werden Projektteams aufgrund der eingereichten Wohnbauprojekte ausgewählt, ihr Konzept auf den ausgelobten Bauplätzen unter Inanspruchnahme von Mitteln der Wiener Wohnbauförderung umzusetzen. Die Prämisse der Leistbarkeit steht dabei immer im Mittelpunkt.
Im SMART-Wohnbauprogramm sind Obergrenzen von max. € 60/m² Wohnnutzfläche beim Finanzierungsbeitrag (Baukosten- und Grundkostenbeitrag) und von max. € 7,50/m² Wohnnutzfläche beim monatlichen Nutzungsentgelt einzuhalten.
Quelle: wohnfonds_wien, eigene Darstellung.
Architekturwettbewerbe (Realisierungswettbewerbe)
Architekturwettbewerbe folgen den Regeln zur Vergabe von Wettbewerben im öffentlichen Bereich dem Bundesvergabegesetz, wobei seitens der Standesvertretung der Architekten ein Leitfaden herangezogen werden kann, und zwar der Wettbewerbstandard Architektur (kurz WSA). Bei der Art des Wettbewerbs gibt es hier die grundsätzlichen Unterscheidungsmöglichkeiten nach dem Teilnehmerkreis (offener, nicht offener oder geladener Wettbewerb) und der Art der Durchführung (einstufiger vs. mehrstufiger Wettbewerb). Ziel – und wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu Ideenwettbewerben – ist jedenfalls die beabsichtige Realisierung eingereichter (siegreicher) Projektbeiträge.
In Ausnahmefällen können Wettbewerbe auch als Ideenwettbewerbe ausgelobt werden, wenn eine konkrete Realisierung nicht beabsichtigt ist. Mit diesen Wettbewerben können auch übergeordnete, in der Regel städtebauliche Planungsansätze gesucht werden, um z. B. Leitlinien festzulegen, anhand derer dann die weitere Planung erfolgt. Aufgrund des fehlenden Auftragsversprechens sollten hier die Preisgelder wesentlich höher als bei Realisierungswettbewerben sein. Besonderes Augenmerk ist hier auf die Urheberrechte zu legen.
Grundsätzlich ist hierbei jedoch ein besonderes Augenmerk auf die differenzierte Betrachtung zwischen einem Realisierungswettbewerb und der reinen Ideenfindung zu legen.
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